Rechtliche Rahmenbedingungen
So wird der Leistungsrahmen klar und rechtlich sauber eingegrenzt.
Die folgenden Rahmenbedingungen regeln Zuständigkeiten, Mitwirkung, Haftung, Vertragslaufzeit und Rechtswahl transparent.
01
Einzelunternehmen
MHS IT Services wird als Einzelunternehmen von Michael Schweisfurth geführt. Vertragspartner ist, soweit nicht anders vereinbart, Michael Schweisfurth, handelnd unter MHS IT Services.
02
Angebote & Verträge
Preisangaben auf der Website sind Richtpreise bzw. Ab-Preise und rechtlich unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit individueller Offerte, schriftlicher Bestätigung oder unterzeichneter Vereinbarung zustande.
03
Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt erforderliche Zugänge, Informationen, Ansprechpartner, Lizenzen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine und Reaktionszeiten angemessen.
04
Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter wird – soweit rechtlich möglich – ausgeschlossen. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
05
Backups & Cybersecurity
Ohne ausdrückliche vertragliche Übernahme der Backup- oder Security-Betriebsverantwortung bleibt der Kunde für Datensicherungen, Aufbewahrung und geschäftskritische Wiederherstellungsanforderungen verantwortlich. Absolute Sicherheit oder vollständige Ausfallsfreiheit kann nicht garantiert werden.
06
Drittanbieter
MHS IT Services koordiniert externe Anbieter, haftet aber nicht für deren Leistungen, Verfügbarkeiten oder Störungen. Dazu zählen insbesondere Internetprovider, Telefonieanbieter, Cloud-Plattformen, Hardwarehersteller und Softwareanbieter.
07
Laufzeit & Kündigung
Service-Abos laufen jeweils 1 Monat und verlängern sich um einen weiteren Monat, sofern sie nicht gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung kann bis einschliesslich zum letzten Tag des laufenden Abo-Monats eingehen und wird zu dessen Ende wirksam. Einmalige Leistungen und Workshops enden mit Leistungserbringung.
08
Rechtswahl & Rechtsort
Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der ausschliessliche Rechtsort bzw. Gerichtsstand Rüschegg.